Wer umzieht, muss sich nicht nur mit der neuen Einrichtung, sondern auch mit weniger kreativen Dingen beschäftigen. Um in der neuen Wohnung nicht wochenlang auf funktionierendes Internet zu warten, sollte man sich gleich nach Unterzeichnung des neuen Mietvertrags, bzw. sobald der Umzugstermin feststeht, mit der Umstellung des Internets beschäftigen. Hier gibt es einige Kleinigkeiten zu beachten.
Macht der alte Tarif noch Sinn?
Natürlich ist es sinnvoll, seinen alten Internetvertrag genau unter die Lupe zu nehmen. Ist der Tarif weiterhin lohnenswert, ist es in der Regel möglich, den alten Vertrag in die neue Wohnung mitzunehmen. Wer schnelles Internet gewohnt ist, sollte prüfen, ob dieses auch am neuen Wohnort geliefert werden kann. Nicht in allen Regionen Deutschlands ist zum Beispiel das von 1&1 angebotene DSL 100.000 verfügbar.
Idealerweise beantragt man den DSL-Umzug mindestens einen Monat im Voraus, sodass es nicht zu Anschlussproblemen kommt. Ist die gleiche Geschwindigkeit am neuen Wohnort nicht verfügbar, hat man neuerdings die Möglichkeit, mit einer Frist von drei Monaten vorzeitig zu kündigen. Ein Sonderkündigungsrecht besteht zudem bei einem Umzug ins Ausland.
Kann ich meinen Vertrag mitnehmen?
Wer seinen Vertrag mitnimmt, muss unter Umständen eine Aufwandsgebühr zahlen. Diese darf allerdings nicht höher sein als die Gebühr für eine Anschluss-Neuschaltung. Auch eine automatische Verlängerung der Vertragslaufzeit durch den Umzug ist nicht zulässig. Wer ein Festnetztelefon hat, kann seine Telefonnummer, sofern die Ortsvorwahl dieselbe bleibt, meist gegen eine kleine Bearbeitungsgebühr an den neuen Wohnort mitnehmen. Dies ist unabhängig davon, ob der Vertrag bestehen bleibt oder nicht. Lediglich im Mobilfunk ist die Nummer an den Vertrag gebunden.
Kann ich kürzere Laufzeiten beantragen?
Wer plant, nicht lange in seiner neuen Wohnung zu bleiben, sondern sie eher als Übergangslösung sieht, kann beim Abschluss eines neuen Vertrags auf eine kurze Laufzeit achten. Gab es früher fast ausschließlich Internetverträge über zwei Jahre, sind Anbieter nun verpflichtet, auch 12-Monats-Verträge anzubieten. Leider sind damit aber oft höhere Grundgebühren verbunden. Auch entfallen nicht selten Subventionen für Telefone oder Router. Hier sollte also gut abgewogen werden.
Bildquelle: ©iStock/g-stockstudio
Klaus Peters
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