Immer mehr deutsche Bundesländer nehmen die Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern in ihre Gesetzgebung auf. Das Anbringen von modernen und funktionellen Rauchmeldern wird also über kurz oder lang für jeden Vermieter zur Pflicht. Doch ein Einbau auch vor den gesetzlichen Pflichten lohnt sich in der Regel immer.
Rauchmelder – Retten Leben und Immobilien
Einen Feuermelder zu installieren ist nicht schwierig. Die kleinen, weissen und unauffälligen Geräte hängen an immer mehr Zimmerdecken Deutschlands. Denn der Vorteil dieser leicht zu wartenden Geräte liegt auf der Hand. Nicht nur, dass die Bewohner bei ausbrechenden Bränden schnell genug gewarnt werden um ihr Leben und ihre Gesundheit zu retten. Gute Brandmelder können auch in manchen Fällen die Wohnung retten, wenn die Bewohner einen beginnenden Brand früh genug bemerken und selbstständig löschen können. Gerade dieses Argument spricht auch aus Vermietersicht dafür, bereits vor Inkrafttreten der Rauchmelderpflicht in die eigenen Immobilien diese nützlichen Geräte installieren zu lassen. Nicht nur, dass man damit nur den gesetzlichen Vorschriften zuvor kommt, sondern auch aktiv Vorsorge für die eigene Immobilie und deren Werterhalt betreibt. Entsprechend empfindliche Feuermelder können Brände nicht nur melden, sondern durch eine frühe Warnung auch noch bekämpfbar machen.
Geringer monetärer Einsatz für ein sicheres Mietobjekt
Da der Preis für handelsübliche Brandmelder zwischen 10 und 30 Euro liegt sind auch die Anschaffungskosten für den Vermieter nicht sonderlich hoch. Mieter jedoch, die Angst haben, dass diese Anschaffungskosten auf ihre Miete aufgeschlagen werden, können beruhigt sein. Sicherlich kann der Vermieter die Miete aufgrund der Sanierungsmaßnahmen anheben, ist in der Höhe jedoch vom Gesetzgeber beschränkt. Daher dürfte sich die monatliche Miete durch die Rauchmelder in einer Stärke erhöhen, die noch deutlich unter einem Euro anzusiedeln ist.
Rechte und Pflichten – Je nach Bundesland unterschiedlich geregelt.
Was nun die Wartung und Pflege der Brandmelder angeht, ist dies von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Durch die Rauchmelderpflicht in den unterschiedlichen Gesetzbüchern muss man sich über die Gegebenheiten im eigenen Bundesland selber informieren. Ob nun der Mieter dafür zuständig ist den Brandmelder zu Warten und die Batterien zu ersetzen oder sich der Vermieter regelmäßig darum kümmern muss, kann in den jeweiligen Gesetzestexten nachgeschlagen werden.
Doch auch Vermieter können per Mietvertrag ihre Mieter dazu verpflichten sich um die Brandmelder zu kümmern. Dies beinhaltet oftmals den regelmäßigen Wechsel der Batterie und eine regelmäßige Funktionsüberprüfung. Doch mit einer einfachen Klausel im Mietvertrag wird der Vermieter nicht von seiner Pflicht entbunden. Der Mieter muss nämlich sowohl körperlich, als auch geistig in der Lage sein diesen Pflichten nachzukommen, damit der Vermieter aus der Verantwortung entlassen ist. Eine pauschale Klausel im Mietvertrag ohne Ansehen der Person enthebt den Vermieter keinesfalls aus der Verantwortung. Auf diesem Wege ist die Rauchmelderpflicht nicht zu umgehen.
Rauchmelder retten Leben – die Pflicht bringt Vermieter in Zugzwang
Die Anschaffung und Anbringung von Rauchmeldern in Wohnräumen ist auch ohne gesetzlichen Zwang eine leichte und lohnende Investition. Von daher ist die gesetzliche Verpflichtung der Vermieter eine gute Möglichkeit die Sicherheit der Mieter auf Dauer zu gewährleisten und die Anzahl der bei Wohnungsbränden verletzten und ums Leben gekommenen Mieter deutlich zu reduzieren.
Bildquelle: © Zerbor – Fotolia.com
Klaus Peters
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