Die Mietnebenkostenabrechnung oder Betriebskostenabrechnung, wie sie in der Fachsprache heißt, ist ein Ereignis, das Mietern zunehmend Kopfzerbrechen bereitet. Da besonders die Kosten für Energie und Warmwasser stark gestiegen sind, sind oft hohe Nachzahlungen fällig. Diese sind aber nicht berechtigt.
Mietnebenkosten – was müssen Sie zahlen?
Grundsätzlich sind die Mietnebenkosten erst einmal vom Vermieter zu zahlen. Der ist allerdings dazu berechtigt, die Kosten auf den Mieter umzulegen. Zu den Nebenkosten zählen unter Umständen die Heizkosten, Ausgaben für Wasser und Abwasser, Hausreinigung, Hausmeisterdienst und sonstige Betriebskosten. Im Prinzip dürfen aber nur solche Positionen in der Mietnebenkostenabrechnung aufgeführt werden, die auch im Mietvertrag ausdrücklich benannt sind. Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugestellt werden. Erfolgt die Zustellung später, braucht der Mieter nicht zu zahlen. Nach Erhalt der Betriebskostenabrechnung haben Sie 30 Tage Zeit um die Abrechnung zu prüfen und zu zahlen. Verwaltungskosten, Ausgaben für Gebäude- und Feuerversicherung oder für Rechtsschutz und ähnliche Ausgaben müssen Sie dagegen nicht zahlen.
Wie prüfen Sie die Mietnebenkostenabrechnung?
Schauen Sie sich die einzelnen Positionen genau an und vergleichen Sie sie mit den Angaben vom Vorjahr. Besonders bei Heiz- und Wasserkosten achten Sie darauf, dass der richtige Verteilerschlüssel angewendet wird. Dieser richtet sich zu etwa der Hälfte nach dem aktuellen Verbrauch und zur anderen Hälfte nach der Größe der Wohnung oder der Zahl der im Haushalt lebenden Personen. Im Zweifel haben Sie das Recht, die Originalunterlagen beim Vermieter einzusehen oder sich Kopien zuschicken zu lassen. Haben Sie den Verdacht, dass die Mietnebenkosten fehlerhaft berechnet worden sind, können Sie sich an die örtliche Filiale des Mieterbunds wenden und um Hilfe bei der Überprüfung bitten. Vermuten Sie eine fehlerhafte Abrechnung, leisten Sie die Zahlung nur unter Vorbehalt. Sollten größere Nachzahlungen fällig sein, die Sie nicht auf einmal begleichen können, sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrem Vermieter. In den meisten Fällen wird er Ihnen erlauben, den Betrag in Raten zu begleichen.
Keine Angst vor der Betriebskostenabrechnung
Legen Sie sich am besten einen Ordner an, in dem Sie Mietvertrag, Strom- und Gasabrechnung und die Betriebskostenabrechnung abheften. Dadurch haben Sie alle Unterlagen für Ihre Wohnung immer zur Hand und ersparen sich langes Suchen. Vergleichen Sie die aktuelle Abrechnung mit der des Vorjahres. Sollten Sie erst neu eingezogen sein, bitten Sie den Vormieter um eine Kopie seiner Abrechnung. Grundsätzlich müssen Sie nur die Positionen zahlen, die auch im Mietvertrag aufgeführt sind und für die Sie Abschlagszahlungen leisten. Sie können die Originalunterlagen der Abrechnung beim Vermieter einsehen. Haben Sie Zweifel über die Richtigkeit der Abrechnung, wenden Sie sich an Experten um Hilfe, beispielsweise den Mieterbund. Fachleute gehen davon aus, dass mehr als ein Drittel aller Betriebskostenabrechnungen Fehler enthalten.
Bildquelle: © M. Schuppich – Fotolia.com
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Klaus Peters
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