Immer mehr Menschen entscheiden sich für einen Kleingarten. Die Freizeit im Grünen verbringen, am Wochenende im kleinen Gartenhaus übernachten. Auch die Kinder erfreuen sich an der neuen, grünen Oase. Bleibt die Frage: Wann brauche ich eine Baugenehmigung für mein Gartenhaus? Dieser Beitrag beschäftigt sich den gesetzlichen Anforderungen, die beim Gartenkauf zu beachten sind.
Der Bebauungsplan und die ersten Schritte
Der erste Schreck: Die Notwendigkeit einer Baugenehmigung ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Das bedeutet, dass sich zukünftige Gartenhausbesitzer in jedem Falle beim zuständigen Bauamt informieren müssen.
In vielen Fällen ist eine Baugenehmigung bzw. ein Bebauungsplan vor Beginn der Arbeiten vorzulegen. Die Genehmigungen hängen grundsätzlich davon ab, wie groß das geplante Haus werden soll.
In Kleingartenanlagen ist die Größe der Gartenlaube ohnehin vorgegeben und darf nicht überschritten werden. Hier wird ein Gespräch mit dem Vorstand reichen, um die Dinge zu klären. Darüber hinaus sind alle Vorschriften zur möglichen Bebauung auch im Pachtvertrag der Kleingartenanlage enthalten.
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Der nächste Schritt ist der Bebauungsplan
Die Bebauung von Grundstücken erfolgt ebenfalls nach Regeln. Die Gemeinden legen in diesem Plan fest, wie private Grundstücke genutzt und bebaut werden dürfen. Demnach ist es auch hierbei wichtig, die mögliche Bebauung zu erfragen. Denn nicht selten kommt es vor, dass die Pläne für das eigene Haus durch den Bebauungsplan der Gemeinden durchkreuzt werden.
Dann hilft sprichwörtlich Plan B, also alternative Lösungen für den Hausbau. Bei der Planung sollten zukünftige Hauseigentümer wissen, dass die Gemeinde bereits der übergeordneten Institution folgt: der Landesbauordnung.
Damit wird deutlich, dass sich sowohl Kleingartenbesitzer als auch Hausbauer mit der Landesbauordnung beschäftigen müssen. Einen Teil der Arbeit ist über die Vorstände von Kleingartenanlagen dabei bereits erledigt. Denn aus der Satzung des Vereins wird bereits deutlich, wie groß das Gartenhaus sein darf und ob für ein neues Gartenhaus eine Baugenehmigung erforderlich ist.
Jedes Bundesland hat eine andere Landesbauordnung
Ob eine Baugenehmigung für das Gartenhaus benötigt wird, ist in jedem Bundesland unterschiedlich. Wichtig zu wissen ist, dass auch für kleine Gartenhäuser und auch für einen Geräteschuppen unter Umständen eine Genehmigungen eingeholt werden müssen.
Denn es gibt genehmigungsfreie und genehmigungspflichtige Gartenhäuser. Wie unterschiedlich die Größen sind, zeigt die Tatsache, dass in Bayern 40 m³ Fläche umbaut werden dürfen, in Sachsen liegt die Grenze schon bei 20 m³.
Die jeweilige Landesbauordnung beschreibt Nutzen und Zweck in Kombination mit der Größe des Grundstückes am Standort. Dieser wiederum ist entscheidend zur Genehmigung.
Denn geschaffen werden soll ein harmonisches Ganzes – in der Stadt, an den Stadtgrenzen und auch auf dem Land. Diese Vorgaben müssen in jedem Falle eingehalten werden, da die Baubehörden ansonsten den Abriss oder die Umgestaltung des Gartenhauses verlangen können.
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Ärger vermeiden – Landesbauordnung beachten und Genehmigung einholen
Ärger mit Behörden oder Nachbarn kann man vermeiden. Einfach beim Stadtplanungsamt, Bauordnungsamt oder der Gemeindeverwaltung nach den gegenwärtigen Auflagen nachfragen und einen Bebauungsplan einreichen. Damit das Gartenhaus nicht etwa entfernt oder verkleinert werden muss, sollte die Genehmigung unbedingt vor Baubeginn bzw. Kauf des Gartenhauses eingeholt werden. Dann steht dem neuen Garten mit Haus im Grunde nichts mehr im Wege. So schwierig sind die ersten Schritte zum geliebten Gartenhaus gar nicht.
Titelbild: ©iStock – Simotion
Klaus Peters
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