Endlich ist das erste Gehalt auf dem Konto! Man hat seine Ausbildung begonnen und verdient endlich sein eigenes Geld. Doch meistens bleibt davon leider nicht viel übrig. Welche Zuschüsse man in der Ausbildung erhält, wird nun gezeigt.
Welche staatlichen Förderungen gibt es?
Der Staat fördert Auszubildende in einigen Bereichen. Beispielsweise kann Wohngeld, Kindergeld oder auch BaFög und ein Bildungskredit ausgezahlt werden.
Generell gilt, dass Azubis einen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe haben. Die Höhe des Anspruchs richtet sich nach einigen Kriterien. Hierbei wird geprüft, wie hoch der Verdienst der Eltern oder des Partners/der Partnerin ist.
Voraussetzung für die Berufsausbildungsbeihilfe ist, dass eine duale Ausbildung absolviert wird. Wer nur eine schulische Ausbildung macht, kann diese Ansprüche leider nicht erheben. Weiterhin liegt der aktuelle Höchstsatz, welcher nicht zurückgezahlt werden muss, bei 723EUR.
Beantragt wird der Anspruch in der Regel bei der Bundesagentur für Arbeit. Diese bieten auch einen sogenannten BAB-Rechner an, bei welchem man sich seinen Anspruch ganz genau ausrechnen kann.
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Eigene Wohnung – Ist das in der Ausbildung möglich
Hierfür gibt es das sogenannte Wohngeld. Sollte man während der Ausbildung nicht mehr bei den Eltern wohnen und eine eigene Wohnung mieten, kann das Wohngeld beantragt werden.
Dies ist allerdings nur möglich, wenn kein Anspruch auf Berufsausbildungbeihilfe besteht. Die einzige Voraussetzung ist, dass man volljährig sein muss und eine eigene Wohnung mietet.
Das Wohngeld muss ebenfalls nicht zurück gezahlt werden. Um das Wohngeld beantragen zu können, muss man allerdings einen Ablehnungsbescheid der Berufsausbildungsbeihilfe vorlegen. Das bedeutet, es muss erst ein Antrag auf die BAB gestellt werden, welche abgelehnt werden muss.
Erst dann ist es möglich, diese staatliche Förderung zu beantragen. Des Weiteren können alle anderen Förderungen ebenfalls genutzt werden, sollten die Voraussetzungen erfüllt sein.
Sollte es trotz Förderung knapp werden, gibt es auch sogenannte Notfalldarlehen, welche jedoch von Fall zu Fall unterschiedlich sind.
Wie genau gestalten sich die andere Ansprüche?
Anspruch auf Kindergeld: Wer unter 25 Jahre alt ist und eine Ausbildung absolviert, bekommt Kindergeld. Dieses wird zwar an die Eltern ausgezahlt, doch es dient zu dem Zweck, die Ausbildung mitzufinanzieren.
Der Betrag richtet sich danach, ob oder wieviel Geschwister man hat und das wievielte Kind man ist. Die finanzielle Unterstützung muss im Übrigen nicht zurückgezahlt werden.
BaFög: Wer eine schulische Ausbildung macht, kann das sogenannte BaFög beantragen. Der ausgezahlte Betrag richtet sich wiederum nach dem Verdienst der Eltern und/oder dem Verdinest der Partnerin / des Partners, zusätzlich allerdings auch nach dem eigenen Gehalt.
Der Höchstsatz liegt hier bei 689EUR monatlich. Der Antrag hierfür kann beim Amt für Ausbildungsförderung eingereicht werden.
Bildungskredit: Wer alle Fördermöglichkeiten bereits probiert hat, das Geld jedoch immer noch nicht reicht, kann einen Bildungskredit beantragen. Die Voraussetzungen hierfür sind die Völljährigkeit, maximal jedoch ein Alter von 36 Jahren, und kurz vor dem Abschluss seiner Ausbildung zu sein.
Mit diesem Zeitraum sind 24 Monate vor Ausbildungsende gemeint. Wie der Name bereits sagt, muss dieses Geld, also der Kredit, allerdings zurückgezahlt werden. Die genauen Bedingungen sind hier flexibel anpassbar.
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Staatliche Förderung gibt es!
Wer sich also Sorgen macht, seinen Lebensunterhalt in der Ausbildung nicht bezahlen zu können, kennt nun die meisten staatlichen Förderungen. Zusammenfassend lassen sich die Förderungen auf folgende Punkte beschränken:
- Kindergeld
- BaFög
- Bildungskredit
- Wohngeld
- Notfalldarlehen
Wer sich über die Förderungen noch weiter informieren möchte oder sie beantragen möchte, kann sich bei der Agentur für Arbeit informieren. Nachdem nun alle Zuschüsse genannt wurden, kann der Start in die Ausbildung erfolgen – und all das sorgenfrei und gut informiert!
Titelbild: ©iStock – stockfour
Klaus Peters
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