Wer ein Eigenheim vielleicht auch mit Garten besitzt, der denkt in der Regel darüber nach, eigenes Wasser aus der Erde zu fördern. Dieses kann zum Wässern des Gartens genutzt sowie an die Hauswassertechnik angeschlossen werden.
Einen Brunnen bohren ohne Genehmigung – geht das?
Je nach Kommune und Gemeinde ist es unterschiedlich wie die Genehmigung gehandhabt wird, um einen Brunnen im eigenen Garten zu bohren. Es wird jedoch in ganz Deutschland der Unterschied zwischen Brauch- und Trinkwasser gemacht.
In den meisten Gemeinden handelt es sich um einen kostenfreien Akt, bei dem die Genehmigung für einen einfachen Ramm- oder Schlammbrunnen ohne viel Aufwand genehmigt wird, manchmal muss eine Bearbeitungsgebühr hierfür entrichtet werden.
Ganz wichtig ist ebenso, eventuell betroffene Nachbarn für das Einverständnis zu fragen, wenn diese eine eintretende Minderleistung oder eine Grundwasserabsenkung befürchten müssen. Auch bei bereits bestehenden Brunnen, die wieder aufgenommen werden sollen besteht diese Anmeldepflicht.
Für diesen Fall der Anmeldung muss in den meisten Gemeinden ein entsprechendes Formular zum Brunnen bohren eingereicht werden, dem ein Lageplan beigefügt ist.
Genehmigung für Trinkwassergewinnung
Soll der Brunnen nicht nur zum Bewässern des Gartens genutzt werden, sondern an die Hauswassertechnik angeschlossen und als Trinkwasser genutzt werden, dann muss für das Brunnen bohren zwingend eine Genehmigung eingeholt werden. Und das nicht nur bei der unteren Wasserbehörde der zuständigen Gemeinde sondern auch beim zuständigen Gesundheitsamt.
Auch hier kommt es immer auf die zuständige Gemeinde an, ob diese sich mit einer Wasseranalyse zufrieden gibt oder auf eine Begehung der Anlage besteht, bevor eine Genehmigung hierfür erteilt wird.
Da das Vorgehen hier sehr unterschiedlich gehandhabt wird, unterliegen auch die Kosten einer großen Preisspanne.
Wer sich unsicher ist, wie es in der eigenen Kommune geregelt ist, kann sich über das Landeswassergesetz (LWG) hier informieren. Auch die Umgebung, in der sich ein Gebäude befindet, in dessen Garten es zum Brunnen bohren kommen soll, ist abhängig davon, wie die örtliche Wasserbehörde entscheiden wird. Dies ist ebenfalls wieder von Kommune zu Kommune einzeln geregelt und kann daher nicht pauschal beantwortet werden.
Für die Zeit nach dem Brunnenbau gibt es weitere Verpflichtungen
Wurde das Brunnen bohren von der zuständigen Gemeinde im eigenen Garten genehmigt, dann gibt es hier aber für den Brunnenbauer, auch wenn das Wasser nur für die Gartenbewässerung genutzt wird, weitere Verpflichtungen. So muss in den meisten Fällen einmal im Jahr ein aktuelles Gutachten über die Qualität des geförderten Wassers vorgelegt werden. Eventuelle Vorkommnisse müssen dokumentiert werden. Hierzu zählen außergewöhnliche Fremdwassermengen, Einspülungen, Undichtigkeiten oder Sanierungsmaßnahmen.
Ganz schlecht sieht es beim Brunnen bohren ohne Genehmigung aus. Denn wird ein nicht angemeldeter Brunnen entdeckt, der dennoch regelmäßig genutzt wird, kann es zu einem hohen Bußgeld kommen, das bis zu 50.000,00 Euro betragen kann. Denn die Gemeinde geht in einem solchen Fall auch von einer Erschleichung gewisser Vorteile, wie zum Beispiel die Nichtzahlung für Erschließungskosten oder Abwassergebühren aus. So können die Gemeinden hier rückwirkend entgangene Zahlungen einfordern und Bearbeitungs- oder Säumniszuschläge erheben.
Auch lesen: Gartenbrunnen selber bauen – Diese Tipps helfen Ihnen dabei!
Keinen Brunnen bohren ohne Genehmigung
Auch wenn der Brunnen im eigenen Garten nur für das Bewässern der Pflanzen genutzt werden soll, damit die Zahlungen für das Wasser der Gemeinde in einem entsprechenden Rahmen bleiben, sollte immer eine Genehmigung für die Nutzung eines neuen, sowie eines bislang stillgelegten alten Brunnens eingeholt werden. In den meisten Fällen handelt es sich hierbei um eine kurze Angelegenheit und die Genehmigung wird kostenlos oder für eine geringe Gebühr erteilt. Wird ein Brunnen jedoch gebohrt und in Betrieb genommen, bevor eine Genehmigung eingeholt wird, kann es bei Bekanntwerden sehr teuer für den Haus- und Gartenbesitzer werden.
Titelbild: ©iStock – NatalyaMatveeva
Klaus Peters
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