Ärger bei Roller: Trickste das Möbelhaus seine Kunden aus?

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Möbelhaus Roller

Möbelhaus RollerDas bundesweit aktive Möbelhaus Roller hat sich mit einer Rabattaktion juristischen Ärger eingehandelt: Die Gelsenkirchener mussten einräumen, dass sie bei Preisnachlässen gemogelt hatten.

Möbelhaus gab zu hohe Ursprungspreise an

Der Möbelanbieter Roller mit deutschlandweit rund 5.000 Mitarbeitern wollte mit besonders attraktiven Rabatten Kunden gewinnen. Dabei wandte er einen Kniff an: Er senkte nicht die Preise entsprechend, sondern behauptete die massive Reduzierung nur. In der bundesweiten Aktion versah er zahlreiche Möbelstücke mit Preisschildern, auf dem Kunden den angeblichen Ursprungspreis lasen und daneben den stark gesenkten Preis.

Verbraucherzentrale prangert irreführende Werbung an

Dieses Vorgehen rief die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg auf den Plan. Die Verbraucherschützer bezeichnen einen solch falsch ausgewiesenen Rabatt als irreführende Werbung. Unternehmen vermitteln damit das Gefühl, viel mehr als tatsächlich zu sparen und täuschen so die Kunden. In diesem Fall klärte die Verbraucherzentrale darüber auf, viele Käufer hatten die Angebote bis dato aber schon wahrgenommen. Vielfach dürften die Verbraucherschützer solche irreführende Werbung überhaupt nicht mitbekommen.

Handwerker Tipp

Der Ursprungspreis war deutlich zu teuer angegeben

Doch so hoch wie angegeben lagen die Kosten niemals. Der angebliche Preis lag deutlich über jenem, den Kunden kurz vor der Aktion für diese Produkte zahlen mussten. Die Verantwortlichen erfanden diese Zahlen, damit sich Kunden als Schnäppchenjäger fühlten und sich eher zum Kauf entschlossen.

Es liegt somit an den Kunden, jeden Rabatt kritisch zu hinterfragen. Dafür eignen sich zum Beispiel Preisvergleiche, sofern mehrere Händler ein Produkt führen. Mittels diesem Instrument lässt sich erkennen, was andere für einen Artikel verlangen. Zudem sollten Interessierte nicht allein auf den Rabatt achten, sie sollten sich stattdessen fragen: Besitzt eine Ware den Wert des gesenkten Preises oder finden sich ähnliche Produkte zu niedrigeren Kosten?

Einsicht erst vor dem Landgericht Essen

Stoßen Verbraucherzentralen auf irreführende Sonderaktionen, informieren sie die Öffentlichkeit und leiten juristische Schritte ein. Die Verbraucherschützer schickten dem Möbelhaus Roller eine Abmahnung, mit der sie zur sofortigen Beendigung der Werbekampagne aufforderten. Zudem sollten die Gelsenkirchener eine Unterlassungserklärung unterschreiben, sie weigerten sich jedoch. Deswegen wandte sich die Verbraucherzentrale an das Landgericht Essen.

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Die Vertreter des Möbelanbieters erkannten die Aussichtslosigkeit einer juristischen Auseinandersetzung und verzichteten darauf, sich gegen die Vorwürfe zu wehren. Die Rechtslage sprach eindeutig gegen das Möbelhaus, zudem konnten die Verbraucherschützer die falsch angesetzten Ursprungspreise beweisen. Aufgrund dieser Einsicht seitens der Gelsenkirchener konnte das Landgericht ein sogenanntes Anerkenntnisurteil erlassen.

Vorsicht bei Rabattaktionen: Stimmt die Höhe der Preisnachlässe?

Viele Kunden lassen sich zum Kauf von reduzierten Waren verleiten, weil sie damit laut Preisauszeichnung einen hohen Betrag sparen. Anbieter wie das Möbelhaus wissen über dieses Kaufverhalten Bescheid, manche nutzen dies mit künstlich hochgesetzten Ursprungspreisen aus. Verbraucher sollten sich davon nicht in die Irre führen lassen.

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Bildquelle: 06photo

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Klaus Peters

Klaus Peters, 1970 in Dresden geboren, hat vor 10 Jahren seinen Handwerksmeister an der Meisterschule Hannover gemacht. Seit 2001 arbeitet und lebt der Frauenschwarm als selbständiger Handwerker (Gas & Wasser) in Berlin. Seit sein Sohn ihm vor zwei Jahren das Internet näher gebracht hat, ist der Naturliebhaber und Angler mittlerweile ein passionierter Blogger und Online-Redakteur in seiner Branche. Texte zu den Themen Garten, Möbel, Ein- und Umzug sowie Dekoration und Bau sind sein täglich Brot.

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