Früher oder später träumt wohl jeder mindestens einmal im Leben von einem trauten Eigenheim. Und sei es bloß, weil Eigenheime gerade in der jetzigen Zeit wieder als eine der sichersten Anlagemöglichkeiten für das Alter überhaupt gelten. Das Problem ist bloß, dass die Verwirklichung des Traums ein derart kostspieliges Unterfangen ist, dass nahezu alle angehenden Bauherren zwingend auf Subventionen angewiesen sein dürften. Um so bedauerlicher, dass es die altbewährte Eigenheimzulage nun schon seit mehreren Jahren nicht mehr in ihrer Ursprünglichen Form gibt. Erfreulicherweise gibt es aber eine Vielzahl an Alternativen.
Was genau war die Eigenheimzulage?
Die Eigenheimzulage war eine staatliche Subvention, die bis zum 31. Dezember 2005 für den Kauf oder Bau eines Eigenheims beantragt werden konnte. Bis zum 31. Dezembers 2004 wurden darüber hinaus sogar An-, Um- und Ausbaumaßnahmen sowie diverse Erweiterungen am Eigenheim vom Staat subventioniert. Entscheidend für die Höhe der Subvention war, ob sie nun von Alleinstehenden, verheirateten Paaren oder Familien mit Kindern beantragt wurde. Zudem war das Einkommen der Antragssteller und die Kosten für den Hausbau oder Hauserwerb ausschlaggebend für die Subventionshöhe.
Entscheidend dafür, ob dem Antrag auf Eigenheimzulage nachgekommen wurde, war stets, dass die Antragssteller die betreffende Immobilie auch tatsächlich selbst nutzen beziehungsweise bewohnen. Abschließend ist noch darauf hinzuweisen, dass die letzten Eigenheimzulagenauszahlungen entsprechend zur Gesetzesänderung und der gängigen Laufzeit bereits im Jahr 2013 erfolgt sein müssten.
Video: Rede Bundestag zur Eigenheimzulage
Alternativen zur klassischen Eigenheimzulage
Auch wenn es die Eigenheimzulage heute nicht mehr in ihrer ursprünglichen Form gibt, dürfen angehende Bauherren oder Eigenheimkäufer immer noch auf eine staatliche Subvention beziehungsweise Förderung hoffen. Besonders großzügig fallen die Fördermittel oder Subventionen im Übrigen immer dann aus, wenn das Eigenheim dahin gehend geplant ist, möglichst energieeffizient und dementsprechend umweltverträglich zu werden. Entsprechend dazu können auch nach dem Kauf eines Eigenheims noch staatliche Fördermittel beantragt werden, wenn sie zur nachhaltigen Optimierung der Energieeffizienz der erworbenen Immobilie genutzt werden.
Erwähnung verdient dabei, dass für die Sanierung denkmalgeschützter Altbauten noch zusätzliche Subventionen beantragt werden können, zumal die damit einhergehenden Kosten in der Regel deutlich höher als bei Neubauten beziehungsweise Bauten, die in den vergangenen Jahrzehnten errichtet wurden, ausfallen. Ferner ist zu erwähnen, dass im Zweifelsfall auch schon alleine die Schaffung neuen Wohnraums staatlich subventioniert werden kann.
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Weitere Subventionen und Fördermittel im Überblick
Neben dem Staat bieten auch immer mehr Banken über die herkömmliche Baufinanzierung hinaus noch spezielle Förderprogramme für angehende Eigenheimbesitzer an. So gibt es von Bankenseite her zum Beispiel diverse Sonderdarlehen oder Sonderkredite, die im Fall von Bauvorhaben mit Fokus auf eine bestmögliche Energieeffizienz zu stark vergünstigten Zinsen gewährt werden.
Der Traum vom Eigenheim kann auch ohne die klassische Eigenheimzulage wahr werden!
Es mag auf Anhieb vielleicht etwas unfair erscheinen, dass es die ursprüngliche Eigenheimzulage heute nicht mehr gibt. Allerdings bleibt zu bedenken, dass es heutzutage dafür gleich mehrere Subventionsmöglichkeiten und Förderprogramme gibt, die zu Zeiten der Eigenheimzulage noch nicht zur Verfügung standen. So zum Beispiel die vielen verschiedenen Sonderdarlehen, die immer mehr Banken je nach Kauf- oder Bauvorhaben zu besonders niedrigen Zinsen anbieten. Davon abgesehen subventioniert der Staat ja noch immer angehende Eigenheimbesitzer, auch wenn die betreffenden Subventionen nicht mehr als Eigenheimzulage bezeichnet werden. Bei dem Wust an Subventionsmöglichkeiten und Förderprogrammen ist es jedoch unabdingbar geworden, sich von einem versierten Experten dahin gehend beraten zu lassen, welche Subventionen in der jeweiligen Situation tatsächlich beantragt werden können.
Titelbild: © istock.com – piovesempre
Klaus Peters
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